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Proxy Voting 
Services

Ihre unabhängige Stimmrechtsvertreterin

DIENSTLEISTUNGEN

DIENSTLEISTUNGEN

  • Professionelle Stimmrechtsvertretung 

Proxy Voting Services GmbH steht Gesellschaften und deren Aktionärinnen und Aktionären als unabhängige Stimmrechtsvertreterin zur Verfügung. Unser Team aus Anwältinnen und Anwälten mit langjähriger Erfahrung betreuen die Mandate persönlich.

 

  • Effiziente Verarbeitung der Vollmachten und Weisungen

Proxy Voting Services GmbH erfasst die ihr von den Aktionärinnen und Aktionären zugestellten Vollmachts- und Weisungsformulare und prüft deren Gültigkeit. Die Aktionärinnen und Aktionäre haben auch die Möglichkeit, der Proxy Voting Services GmbH elektronisch Weisungen zu erteilen. Die technische Verarbeitung der Stimmweisungen erfolgt durch das Aktienregister bzw. durch den beauftragten IT-Provider des Unternehmens. 

 

  • Ausübung der Stimmrechte gemäss Weisung des Aktionärs 

Die von den Aktionärinnen und Aktionären insgesamt erhaltenen Aktienstimmen werden an der Generalversammlung weisungsgemäss durch die persönlich anwesenden Vertreter der Proxy Voting Services GmbH ausgeübt.

  • Beratung in Fragen des unabhängigen Stimmrechtsvertreters

Proxy Voting Services GmbH berät Unternehmen bei der transparenten und klaren Ausgestaltung der Unterlagen für die Einladung zur Generalversammlung sowie bei der Formulierung der Vollmachts- und Weisungsformulare.

Ihr Vorteil:

 

  • Proxy Voting Services GmbH stärkt die Ausübung der Mitwirkungsrechte der Aktionärinnen und Aktionäre. Sie erhöht die Präsenz an den Generalversammlungen und verbessert die Corporate Governance der Schweizer Unternehmen.

  • Unser Team von Rechtsanwälten verfügt über eine langjährige Erfahrung und ist in der Lage, gleichzeitig Mandate für verschiedene Unternehmen effizient wahrzunehmen.

  • Die Wahl von Proxy Voting Services GmbH stellt die Stellvertretung des Mandatsleiters auch im Falle seiner Verhinderung an der Teilnahme der Generalversammlung sicher. 

  • Proxy Voting Services GmbH steht allen Aktionärinnen und Aktionären zur Verfügung, unabhängig davon, ob diese den Anträgen des Verwaltungsrates zustimmen wollen oder nicht.

  • Proxy Voting Services GmbH ist verpflichtet, die Stimmrechte weisungsgemäss auszuüben. 

  • Die Gesellschaft kann die Generalversammlung auch im Ausland abhalten und wählt dazu Proxy Voting Services GmbH als unabhängige Stimmrechtsvertreterin.

  • Die Gesellschaft kann auch eine virtuelle Generalversammlung abhalten und wählt dazu Proxy Voting Services GmbH als unabhängige Stimmrechtsvertreterin.

  • Die Stimmrechtsvertretung durch Proxy Voting Services GmbH ist für die Aktionärinnen und Aktionäre kostenlos.

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UNABHÄNGIGKEIT

Proxy Voting Services GmbH erfüllt die für die Ausübung des Mandates als unabhängige Stimmrechtsvertreterin erforderliche Unabhängigkeit (Art 689b Abs. 4 OR). Insbesondere übt sie keine weiteren Aufträge für die Unternehmen aus. 

STIMMGEHEIMNIS / VERTRAULICHKEIT

Proxy Voting Services GmbH stellt sicher, dass das individuelle Stimmgeheimnis der Aktionärinnen und Aktionäre bis zur GV gewahrt bleibt und dass keine frühzeitige Vorabinformation der Gesellschaft erfolgt.

Sie behandelt die Weisungen der einzelnen Aktionäre bis zur General­versammlung vertraulich.

Sie kann der Gesellschaft eine allgemeine Auskunft über die eingegangenen Wei­sungen erteilen.

Sie darf die Auskunft nicht früher als drei Werktage vor der General­versammlung erteilen und muss anlässlich der Gene­ralversammlung erklären, welche Informationen sie der Gesellschaft erteilt hat (Art. 689c Abs. 5 OR).

ÜBER UNS
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UNSER TEAM

Proxy Voting Services GmbH ist ein eigentümergeführtes Unternehmen, welches von Dr. René Schwarzenbach im Jahre 2013 gegründet wurde. In 2023 haben Dr. Christof Helbling und Gian Andri Töndury die Gesellschaft und die Geschäftsführung übernommen und stellen so die Nachfolge für die Kunden der Proxy Voting Services GmbH sicher. Beide Gesellschafter sind zugelassene Rechtsanwälte mit eigener Praxis in Zürich und betreuen bereits seit vielen Jahren Mandate als unabhängige Stimmrechtsvertreter. Sie werden durch ein Team von erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten verstärkt. Damit sind Vertraulichkeit und Stellvertretung sichergestellt.

Unser Team verfügt über langjährige Erfahrungen als unabhängiger Stimmrechtsvertreter von namhaften börsenkotierten Unternehmen (siehe Referenzen unten) und wird administrativ durch unsere versierten Assistentinnen effizient unterstützt.

 

Dr. Christof Helbling

Dr. René Schwarzenbach

Gian Andri Töndury

Lina Laraki

Kaija Niehus

Florence Mathier

REFERENZEN

REFERENZEN

Folgende Unternehmen und Organisationen vertrauen auf die Dienstleistungen von Proxy Voting Services GmbH als unabhängige Stimmrechtsvertreterin:

  • Belimo Holding AG, Hinwil

  • Leonteq AG, Zürich

  • medmix AG, Baar

  • OC Oerlikon Corporation AG, Pfäffikon, Freienbach

  • Orior AG, Zürich 

  • PSP Swiss Property AG, Zug

  • Schweiter Technologies AG, Steinhausen

  • Sulzer AG, Winterthur

  • Swatch Group AG, Neuenburg

  • Swiss Re AG, Zürich

  • TE Connectivity Ltd, Schaffhausen

  • Tecan Group AG, Männedorf

  • Vetropack Holding AG, Saint-Prex

 

Nicht kotierte Gesellschaften: 

  • Exit Deutsche Schweiz, Zürich

  • Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit, Zürich

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PUBLIKATIONEN

PUBLIKATIONEN

PUBLIKATIONEN

> Artikel vom 25. Januar 2014 von René Schwarzenbach in der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) über Fallstricke für unabhängige Stimmrechtsvertreter an Generalversammlungen.
 

> Dr. René Schwarzenbach geht in einem aktuellen Artikel in der Schweizerischen Juristen-Zeitung auf die für die Praxis wichtigen Fragen der Unabhängigkeit, des Stimmgeheimnisses und der Ausgestaltung des Weisungsformulars ein. Siehe: Dr. René Schwarzenbach, “Der unabhängige Stimmrechtsvertreter nach der Minder-Initiative”, SJZ 110(2014), S. 397-404.

FAQ

HÄUFIGE FRAGEN

Wie bevollmächtige ich den unabhängigen Stimmrechtsvertreter?

Zu diesem Zweck müssen Sie auf dem Antwortbogen (Vollmachts- und Weisungsformular) zunächst den bezeichneten unabhängigen Stimmrechtsvertreter für die Stimmrechtsvertretung ankreuzen und bevollmächtigen. Weiter haben Sie auf dem Weisungsformular wenigstens das Feld für die generelle Weisungserteilung (Ja/Nein/Enthaltung) anzukreuzen. Wollen Sie zu einem oder mehreren Traktanden von der generellen Weisung abweichende Instruktionen erteilen, so kreuzen Sie zusätzlich die entsprechenden Felder für spezifische Weisungen an. Das unterzeichnete Weisungsformular senden Sie an die angegebene Adresse. Nicht unterzeichnete Weisungsformulare sind ungültig. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Stimmrechtsinstruktionen (ohne Einschicken des Weisungsformulars) online zu erteilen.

Wie verhält sich der unabhängige Stimmrechtsvertreter bei fehlenden Weisungen?

Erhält Proxy Voting Services GmbH keine Weisungen, so enthält sie sich der Stimme. Dabei ist zu beachten, dass die Generalversammlung ihre Beschlüsse ohne anderslautende Statutenbestimmung mit der absoluten Mehrheit der vertretenen Stimmen fasst. Stimmenthaltungen gelten dabei als (neutral) abgegebene und vertretene Stimmen, wirken aber im Ergebnis wie Nein-Stimmen. 

Sehen die Statuten dagegen als Berechnungsgrösse die absolute Mehrheit der (gültig) abgegebenen Stimmen vor, gelten Enthaltungen als nicht abgegebene Aktienstimmen und bleiben ohne jede Wirkung. 

Proxy Voting Services GmbH ist nicht verpflichtet, Weisungen einzuholen.

Wie reagiert der unabhängige Stimmrechtsvertreter bei Änderungs- oder Zusatzanträgen während der Generalversammlung?

Massgebend ist in erster Linie das transparent und eindeutig ausgestaltete Vollmachtsformular der Gesellschaft. Dabei hat der Aktionär die Möglichkeit, auch Weisungen bezüglich unbekannten, während der Generalversammlung gestellten Änderungs- oder Zusatzanträgen zu stellen. Wird keine solche Weisung erteilt, gilt die generelle Weisung.

Stimmt der unabhängige Stimmrechtsvertreter im Zweifel im Sinne der Anträge des Verwaltungsrates?

Nein, der unabhängige Stimmrechtsvertreter ist von der Gesellschaft bzw. deren Organen unabhängig (wie der Name sagt) und vertritt die ihm anvertrauten Aktienstimmen neutral. Erhält Proxy Voting Services GmbH keine Weisungen, enthält sie sich der Stimme.

Kann ich den unabhängigen Stimmrechtsvertreter beauftragen, Anträge zu stellen und/oder Voten vortragen?

Nein, der unabhängige Stimmrechtsvertreter kann einzig zur Stimmabgabe in der Generalversammlung beauftragt werden. Er kann stellvertretend für Aktionäre weder Anträge stellen noch Voten vorlesen. In diesen Fällen müssen Sie persönlich an der Generalversammlung teilnehmen oder sich durch einen individuell bestimmten Vertreter vertreten lassen.

 

KONTAKT

KONTAKT / LAGE

Proxy Voting Services GmbH

Grossmünsterplatz 1

Postfach

8024 Zürich

Schweiz

office@proxyvotingservices.ch

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